Allgemeine Geschäftsbedingungen der WL Service GmbH

I. Geltungsbereich / Vertragsschluß / Widerruf

  1. Die WL Service GmbH – nachfolgend WL oder Auftragnehmer genannt – produziert Druck- und Lettershoperzeugnisse, bietet Grafik- und Agenturdienstleistungen und handelt mit Druck- und Werbeartikeln. Aufträge – online wie offline – werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Bestellung setzen Sie einen Prozess in Gang, der ein Zuschneiden des Produkts nach bestimmten Bedürfnissen oder Wünschen und mithin eine dem Widerruf ausschließende Kundenspezifikation zur Folge hat.

II. Preise

  1. Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Angebotspreise enthalten – falls nicht eindeutig ausgewiesen – keine Mehrwertsteuer und gelten – falls nicht eindeutig ausgewiesen – ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
  2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
  3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen. 4. WL weist ausdrücklich daraufhin, daß es bei Lieferungen außerhalb der EU zu Einfuhrzöllen kommen kann. Erkundigen Sie sich bitte vor Bestellung bei der jeweiligen Behörde Ihres Staates, ob Sie mit den zu erwartenden Einfuhrkosten einverstanden sind. WL übernimmt ausschließlich den ausgewiesenen Versand und keine zusätzlichen Zölle oder andere Einfuhrkosten.
  4. Steuern und Zölle: Der Firmensitz von WL befindet sich in Deutschland. Falls Sie von außerhalb der EU bestellen, erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem Staat nach evtl. erhobenen Steuern oder Zöllen. WL distanziert sich von nachträglich eingeforderten Steuern oder Zöllen von Dritten.
  5. Wurde keine feste Vergütung vereinbart, werden Leistungen nach Aufwand vergütet. Es gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensätze. Dies gilt insbesondere bei Grafikdienstleistungen, wo bei groben Abweichungen die aus Unentschlossenheit des Auftraggebers resultieren hier trotz definiertem Angebot Nachberechnungen stattfinden können. Grafikleistungen werden auch bei Nichtabnahme durch den Auftraggeber abgerechnet.

III. Zahlung

  1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
  2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen oder dem Verkauf über das Internet kann und wird in der Regel Vorauszahlung verlangt werden.
  3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß bekanntgewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann WL Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen WL auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
  5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, der gemäß dem Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

IV. Lieferung

  1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
  2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Liefertermine sind nicht gleich Versandtermine. Für die Dauer des Versandes ist der jeweilige Lieferservice, bzw. die Spedition verantwortlich.
  3. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
  4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferes – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  5. Im kaufmännischem Verkehr steht WL an vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
  6. Bei Lieferungen ins europäische Ausland distanziert sich WL eindeutig von der Übernahme von evtl. Zölle oder anderer Einfuhrkosten. Falls nicht anders ausgewiesen sind Lieferkosten stets exklusiv. Zölle werden generell nicht bei der Kalkulation berücksichtigt und sind komplett vom Auftraggeber zu übernehmen. Dies gilt auch wenn in der Währung des Auftraggebers abgerechnet wird.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von WL.
  2. Die nachfolgende Regelung gilt nur im kaufmännischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an WL ab. WL nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen.
  3. Bei Be- oder Verarbeitung vom WL gelieferten und in dessen Eigentum stehender Waren ist der dieser als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der WL auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

VI. Beanstandungen / Gewährleistungen

  1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/ Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
  2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
  3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
  4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
  5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.
  6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet WL nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
  7. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. WL ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
  8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können vom Auftraggeber nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
  9. Neben Produkten der Druckindustrie vertreibt und verarbeitet WL auch Produkte Dritter und ist Logistik- und Verkaufsportal-Partner für Dritte im Internet. WL distanziert sich von Aussagen über Anwendung und Wirkungsweise von Handelsprodukten und verweist ausdrücklich auf deren Hersteller.
  10. Individuell hergestellte Produkte – wie Druckerzeugnisse – können generell nicht kostenfrei zurückgegeben werden und unterliegen nicht dem Widerrufsrecht. Bei Bestellung wird ein Prozeß in Gang gesetzt der ein Zuschneiden des Produkts nach bestimmten Bedürfnissen oder Wünschen des Auftraggebers zur Folge hat.

VII. spezifische Bedingungen

  1. Druckfreigabe: Mit der Übermittlung von Dateien erklärt der Auftraggeber automatisch eine Druckfreigabe. Nach Druckfreigabe wird der Auftrag produziert und kann nicht rückgängig gemacht werden. Falls WL aus Kulanz eine Prüfung der Dateien vornimmt ist dies bei Folgeaufträgen nicht die Regel.
  2. Werbeplakate: Das Angebot des Onlineservices für Laserdruckplakate umfasst die Herstellung von günstigen Postern und Werbeplakaten im unteren bis mittleren Qualitätssegment. Es werden keine hochauflösenden Kunstdrucke angeboten. Alle Plakate werden im Laserdruckverfahren produziert.
  3. Farbmanagement: Ein Farbmanagement ist besonders im Großformatdruck (Plakate, Poster, Banner, Plattendruck, Kissen/Decken/Bezüge) nur bedingt möglich. Farbabweichungen zu Hausfarben oder den Auftragnehmern nicht vorliegenden Proofs sind kein Reklamationsgrund. Qualitätseinbußungen die durch die Produktion durch Laserdruckern entstehen (leichte Schlieren in Vollflächen, Passerschwierigkeiten im Großformat, etc.) werden nicht als Reklamationsgrund anerkannt. Ein Farbmanagement ist im Textildruck (Kissen/Decken/Bezüge) nur bedingt möglich. Farbabweichungen zu Fotos oder den Auftragnehmern nicht vorliegenden Proofs sind kein Reklamationsgrund. Qualitätseinbußungen die durch die Produktion durch Sublimationsdruck entstehen werden nicht als Reklamationsgrund anerkannt.
  4. Dateiformate: WL verarbeitet ausschließlich JPG und PDF-Dateien und empfiehlt ISO-genormte reprofähige PDF-Daten (X3 / X4). Fehler die durch PDF-Dateien anderer Spezifikationen entstehen (z.B. fehlerhaft eingebettete Schriften) sind kein Reklamationsgrund. Schlechte Druckergebnisse die aufgrund niedrig aufgelöster Dateien entstehen sind ebenfalls kein Reklamationsgrund.
  5. Selbstklebefolien: WL haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die durch das Aufbringen oder das Ablösen von Selbstklebefolien (Autoaufklebern, Fensterbutton, Aufkleber, etc.) auf Materialien jeglicher Art entstehen. Insbesondere gilt dies für Autolacke von Fahrzeugen, Werbeanlagen und Fassaden.
  6. Dateneigentum: Mit der Übermittlung der Dateien bestätigt der Auftraggeber das Eigentum an den übertragenden Daten, sowie die Einhaltung jeglicher gesetzlichen Vorgaben.
  7. Stornierung: Aufgrund der speziellen und besonderen Farb- und Papiermaterialien, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Aufträge nach Bestellung zu stornieren oder einen späteren Liefertermin abzustimmen. Dies begründet sich in der knappen und unbeständigen Lagerhaltigkeit der Materialien bei Zulieferbetrieben. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden der Lieferengpässe zu benachrichtigen.
  8. 24-Stunden Service: Das kostenlose 24-Stunden Angebot (Versand am gleichen Werktag bei Datenfreigabe bis 10 Uhr) ist nicht bindend und abhängig von der Auftragslage, des Maschinenzustandes und der Bestellmenge. Es wird seitens WL versucht dieses Angebot zu erfüllen, bei Nicht-Erfüllung können jedoch keine Ansprüche geltend gemacht werden.
  9. Spotlack: Bei sämtlichen im Shop angebotenen Spotlack-Artikeln handelt es sich um ein lacksimulierendes Toner-Verfahren. Der Clear Toner wird mittels Laserdrucktechnik auf dem Bedruckstoff aufgebracht. Sämtliche Spotlack-Angebote sind nicht in Verbindung mit einer Aussage bzw. mit einem Versprechen der Glanzstärke, Tonerdicke oder optischer Wirkung zu verstehen. Ein Empfinden des Kunden bzgl. einer zu niedrigen Glanzstärke, einer zu dünnen Tonerdicke (Lackdicke) und einer fehlenden optischen Wirkung kann nicht als Reklamationsgrund angenommen werden.
  10. Versand: Mit Übergabe der Ware an den Versanddienstleister (DPD, DHL, UPS, Hermes, Deutsche Post, etc.) ist für WL der Auftrag abgeschlossen. Forderungen die durch fehlerhaftes Zustellen, falsch terminierter Ware, beschädigter Ware oder anderen Versandmängel entstehen, sind direkt an den Versanddienstleister zu richten.
  11. Bezahlung: Dem Auftraggeber stehen online mehrere Bezahlsysteme zur Verfügung (PayPal, BillSafe, Sofort, Vorkasse, Nachnahme, Barzahlung bei Abholung, Kreditkarte). WL behält sich das Recht vor nicht auf Rechnung zu verkaufen. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Erfüllung, insbesondere wenn eine Bezahlvariante als unklar bewertet wird.
  12. Portoauslagen: WL liefert generell nur Lettershop-Sendungen für den Auftraggeber bei der Deutschen Post (oder einen Alternativanbieter) ein, wenn etwaige Portoauslagen vom Auftraggeber beglichen wurden. Nach dem Zeitpunkt an dem eine Gutschrift auf dem Konto von WL festgestellt wurde, wird die Sendung ohne weitere Rücksprache mit dem Auftraggeber eingeliefert. WL ist nicht verantwortlich für Terminverzögerungen die aus einer zu späten Feststellung der Gutschrift entstehen und stellt sich frei von etwaigen weiteren Forderungen.
  13. Erkennbarkeit der Kundenspezifikation: Bei Bestellung setzen Sie einen Prozess in Gang, der eine Zuschneiden des Produkts nach bestimmten Bedürfnissen oder Wünschen und mithin eine dem Widerruf ausschließende Kundenspezifikation zur Folge hat.

VIII. Lettershoparbeiten

  1. WL achtet die Datenschutzbestimmungen und geht mit Adressdaten verantwortungsvoll im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeit um. Die Adressdaten des Auftraggebers werden nach kurzer Zeit (ca. 14 Tage Zwischenspeicherung aufgrund von Reklamationsgründen) von hauseigenen Datenträgern gelöscht. Die Daten werden auf keinen Fall an Dritte weitergegeben.
  2. Portoauslagen werden ausschließlich nur nach Vorkasse getätigt. Sollte hier eine Ausnahme gemacht werden, kann von einer Einmaligkeit ausgegangen werden.
  3. WL garantiert keine Zustelltermine. Für die Zustellung ist ausschließlich der jeweilige Zustellservice – bei Postsendungen in der Regel die Deutsche Post – zuständig. WL kann ausschließlich Einlieferungstermine bei einem Zusteller nach Wahl des Auftraggebers bestätigen. Es kommt kein Zustellungsvertrag zwischen Auftraggeber und WL zustande. Für Schäden die durch eine nicht termingerechte Zustellung entstehen ist WL in keinem Fall verantwortlich. Der Auftraggeber hat sich an den jeweiligen Zustellservice zu wenden.
  4. Für Schäden die aus nicht rechtzeitig versandten Sendungen aufgrund von zu spät bezahlten Porto oder einer nicht ausreichend belastbaren Postcard resultieren, ist WL nicht haftbar zu machen. Auf eine ausreichende Budgetierung der Postcard des Auftraggebers wird hiermit hingewiesen.
  5. Für Schäden die aus nicht rechtzeitig versandten Sendungen aufgrund von fehlerhaften Dateien oder nicht rechtzeitig erteilten Freigaben nach Aufforderung resultieren, ist der Auftragnehmer nicht haftbar zu machen.
  6. Mit der Übermittlung der Dateien bestätigt der Auftraggeber das Eigentum an den übertragenden Daten, sowie die Einhaltung jeglicher gesetzlichen Vorgaben.

IX. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet.
  2. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
  3. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.
  4. WL ist nicht verantwortlich für die Wirkungsweise von Handelsprodukten. Alle Aussagen über die Anwendung und Wirkungsweise von in den Shops angebotenen Waren beruhen auf die direkten Angaben des Herstellers. Bitte informieren Sie sich über die Produkte und deren Anwendung auf den ausgewiesenen Internetseiten des Herstellers. WL ist für Waren ausserhalb der Druckindustrie nur Vermittler im Onlinehandel und kann nicht verantwortlich gemacht werden für evtl. Schäden die durch die Anwendung oder den Gebrauch von Handelsprodukten entstehen.
  5. WL haftet generell – falls nicht schriftlich anders ausgewiesen – maximal nur in Höhe des Auftragswertes.

X. Handelsbrauch

  1. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

XI. Archivierung

  1. WL archiviert Druckdaten nach eigenem Ermessen. Eingereichte Bilder und Datenträger werden nur mind. 2 Monate nach Fertigstellung archiviert und danach ggf. kostenfrei vernichtet. Ein Anspruch ist nicht gegeben.

XII. Periodische Arbeiten

  1. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluß eines Monats gekündigt werden.

XIII. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

  1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz von WL. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Drucksachen und Postmailings kalkulieren und einkaufen.​